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Serbien erlässt neue Vorschriften für den Netzanschluss von Solar- und Windenergieprojekten

Serbien erlässt neue Vorschriften für den Netzanschluss von Solar- und Windenergieprojekten

Serbien hat das Dekret über die Bedingungen der Stromübertragung und -versorgung geändert und damit das Verfahren für den Anschluss neuer Kraftwerke an das Übertragungs- und Verteilungsnetz, einschließlich Solar- und Windparks, geändert.

Die neuen Regeln werden sich auf mehr als 100 bestehende Solar- und Windprojekte auswirken.

Die Verordnung sieht vor, dass ein Vertrag mit einem Entwickler unterzeichnet werden muss, um eine Studie für den Zugang zu einem Übertragungs- oder Verteilungsnetz vorzubereiten.

Es liegen 105 ausstehende Netzanschlussanträge vor und es wurden keine Zugangsstudienverträge unterzeichnet

Die von der serbischen Regierung am 28. September verabschiedeten Änderungen werden voraussichtlich bald im Amtsblatt veröffentlicht und treten acht Tage später in Kraft.

Elektromre?, Betreiber des serbischen Übertragungsnetzes a Srbije (EMS), hat bisher offiziell 142 Zugangsanträge für Wind- und Solarprojekte erhalten, von denen vier in Betrieb sind, 33 Zugangsstudienverträge wurden unterzeichnet und 105 Anlagen stehen noch aus.

Ohne in Betrieb befindliche Kraftwerke beträgt die installierte Gesamtleistung 22.000 MW.EMS sagte kürzlich, dass das serbische Stromsystem ohne zusätzliche Investitionen nur insgesamt 5.800 Megawatt an Solar- und Windparks halten könne.

Die Bewerbungsfrist für den Connection Study-Vertrag endet am 1. Dezember

Dem Erlass zufolge erstellt EMS nach Vertragsunterzeichnung auf Wunsch des Investors eine Studie über den Anschluss an das Übertragungsnetz.

Der Antrag sollte am ersten Tag des EMS-Ready-Connection-Studienzyklus eingereicht werden.Die neuen Regeln sehen vor, dass der ÜNB zwei Studienzyklen pro Jahr durchführen wird – 1. März bis 30. Juni und 1. September bis 31. Dezember.

Strategische Partner sind nicht ausgenommen.Es ist erwähnenswert, dass Serbien dabei ist, seinen ersten strategischen Partner in diesem Bereich auszuwählen.

Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass der erste Zyklus am 20. Dezember 2023 beginnt und am 20. April 2024 endet. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 1. Dezember. Nach dem 20. April 2024 gelten die regulären Intervalle und Fristen.

Entwickler müssen für jedes Projekt mindestens 50.000 € einzahlen

Bewerber für Verbindungsforschungsaufträge müssen eine Anzahlung von 50.000 € pro Projekt leisten.Serbien erlässt neue Vorschriften für den Netzanschluss von Solar- und Windenergieprojekten

Von 51 Megawatt auf 100 Megawatt erhöht sich jedes zusätzliche Megawatt um 400 Euro;Von 101 MW auf 250 MW, eine Steigerung von 300 Euro pro MW;Mehr als 250 MW, eine Steigerung von 200 Euro pro MW.

Eine Anschlussstudie ist nicht mehr gültig, wenn:

* Der Anleger legt nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Research-Berichts eine Bankgarantie vor;

* Die Zugangsvereinbarung wurde nicht innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung der Bankgarantie durch den Investor unterzeichnet;

* Innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung des Netzanschlussvertrags hat der Investor die Netzanschlussgenehmigung nicht erhalten;

* Zugriffsgenehmigung abgelaufen.

Ist die Zugangsstudie ungültig, endet der Anschlussvertrag.Die Netzwerkgenehmigung gilt für drei Jahre, kann aber auf Antrag des Investors verlängert werden, wobei die Verlängerungsdauer zwei Jahre nicht überschreiten darf.

Bankgarantie von 25.000 € pro Megawatt

Der Investor ist verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Anschlussstudie eine Bankgarantie zu Gunsten von EMS vorzulegen.Der in der Zugangsstudie festgelegte Betrag pro Megawattleistung beträgt laut Erlass 25.000 Euro.

Die Bankgarantie hat eine Gültigkeit von 37 Monaten und muss von einer nach serbischem Recht registrierten und tätigen Geschäftsbank ausgestellt werden.

Der Zweck der Einführung der Garantie besteht darin, sicherzustellen, dass der Entwickler:

* Der Anschlussvertrag wird innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung der Bankgarantie unterzeichnet;

* Die Netzanschlussgenehmigung innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung des Netzanschlussvertrags einholen;

* Bau von Anlagen innerhalb der vom Netzwerk genehmigten Gültigkeitsdauer.


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